Neuigkeiten aus der Photovoltaik-Welt
800 Watt Balkonkraftwerke offiziell erlaubt
Ab sofort können Haushalte in Deutschland bis zu 800 Watt Strom einspeisen. Bisher waren hierzulande nur 600 Watt erlaubt, aber seit dem 16. Mai 2024 gelten die Gesetze aus dem Solarpaket 1, das die neue Grenze auf 800 Watt anhebt. Auch der VDE hat in einer offiziellen Mitteilung die Einspeisung von 800 Watt für zulässig erklärt, obwohl das Normungsgremium noch an den technischen Anwendungsregeln arbeitet.
Um die Leistung von 800 Watt tatsächlich zu erreichen, sind leistungsstarke Solarmodule und ein sonniger Standort erforderlich. Das neue Gesetz sieht vor, dass Balkon-Solaranlagen nun eine zusätzliche Leistungsgrenze von 2.000 Watt für die Solarmodule einhalten müssen. Daher sind Anzahl und Leistung der angeschlossenen Solarmodule jetzt begrenzt. Der Entwurf der VDE-Norm sieht sogar eine strengere Beschränkung auf insgesamt 960 Watt Solarmodulleistung vor.
Balkonkraftwerk vereinfachte Regelung für die Anmeldung ab 1.April 2024
Es soll Menschen so einfach wie möglich gemacht werden, sich an der Energiewende zu beteiligen. Daher können Balkonkraftwerke nun rasch und unkompliziert registriert werden. Zukünftig müssen Betreiber lediglich fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk machen, zusätzlich zu ihren persönlichen Daten. Früher waren es etwa 20 Angaben. Diese Vereinfachungen bedeuten eine deutliche Entlastung bei der Registrierung und fördern die Teilnahme an nachhaltiger Energieerzeugung.
Link zur Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage beim Marktstammdatenregister: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240328_MaStR_Reg.html
Solarpaket erleichtert Ausbau Photovoltaik
Solarpaket: Vereinfachte Förderung und weniger Verwaltungsaufwand
Die Ampelparteien haben neben dem Klimaschutzgesetz auch ein Solarpaket vereinbart, das verbesserte Förderbedingungen, höhere Fördersätze und weniger bürokratische Hürden bei der Errichtung neuer Solaranlagen verspricht. Gemäß dem Gesetzentwurf sollen die neuen Solaranlagen hälftig auf Gebäuden und hälftig auf Freiflächen wie Feldern errichtet werden.
Eine bedeutende Neuerung betrifft die Balkonkraftwerke. Zukünftig müssen sie nicht mehr beim Netzbetreiber gemeldet werden; eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur soll genügen. Die Anmeldung soll vereinfacht und auf wenige Daten beschränkt werden. Auch die Zähler müssen nicht mehr gesondert umgerüstet werden, und die kleinen Balkonsolaranlagen dürfen künftig leistungsfähiger sein. Darüber hinaus sollen Mieter leichter Zugang zu Solarstrom vom Dach erhalten.
Die Vereinfachung der bürokratischen Vorschriften betrifft unter anderem das vereinfachte Anmeldeverfahren für Anlagen bis zur Größe eines Scheunendaches. Wenn diese Anlagen bis 30 Kilowatt beim Netzbetreiber angemeldet werden und keine Rückmeldung erfolgt, gelten sie automatisch als genehmigt. Anlagenzertifikate sind erst ab einer Leistung von 500 Kilowatt erforderlich, im Gegensatz zu bisherigen Anforderungen ab 135 Kilowatt.